Preise
Die Gagen sind nach Veranstaltung, Veranstalter und Veranstaltungsort unterschiedlich.
Sonderkonditionen werden gewährt,
z.B. für Vereine, Gastronomie, soziale Einrichtungen oder Montag
bis Freitag
Stand: 2020
Im Umkreis Langenzenn von 50 km bis 5 Std. (Verlängerung 80 €/Std.)
Geburtstage, Hochzeiten, Firmenfeiern 500 € - Fahrtkosten inclusive.
Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, soziale Einrichtungen 350 €
pauschal bis 5 Std.
Altenheime 60 Euro/Std. plus 20 Euro Fahrtkosten
(Großraum Nürnberg/Fürth)
Zusatzkosten können entstehen z.B. bei Großveranstaltungen (mehr Technik), Übernachtungskosten,
bei Buchung als Duo oder Band, oder Künstlerpaket (Alleinunterhalter + DJ)
Vertrag hier [39 KB]
downloaden oder Formular unter Kontakt ausfüllen.
Hier finden nähere Infos zu verschiedenen Veranstaltungsorten in Deutschland (Preisbeispiel Hochzeit):
Baden-Baden, Bamberg, Enderndorf am Brombachsee, Erlangen, Forchheim, Fürth, Garmisch-Partenkirchen, Gunzenhausen, Hamburg, Langenzenn, Ansbach,
Würzburg,Lindau am Bodensee, München, Nürnberg, Schwabach, Tettnang am Bodensee, Stuttgart, Regensburg oder Passau.
bis 100 km (Hin-und Rückfahrt) sind in der Gage enthalten.
Jeder weitere Kilometer kostet pauschal 0,50 € (Zeit, Benzin, Abnutzung)
Ab einer Anfahrt von über 100 km werden übernachtungskosten fällig, wenn die Veranstaltung nach 24 Uhr endet.
Dieser Punkt wird jedoch stets im Einzelfall zu klären sein, da
ich eventl. mit Wohnmobil anreise.
Der Veranstalter wird meistens eine zumutbare Pension auf seine Kosten buchen. (üN/Frühstück)
Das macht Sinn, da er die Pensionen oder Gasthäuser vor Ort besser kennt.
Im Sommer sind auch weitere Rückreisen leichter möglich als im Winter
(Strassenverhältnisse, Witterung)
Hier können Sie die Kilometer von Langenzenn (Routenstart)
zum Veranstaltungsort berechnen lassen.
Quellensteuer Schweiz
Künstler, Musiker, Bands
Für deutsche Musiker (sowie Künstler, Bands, Referenten u.v.a.) ist vom Schweizer Auftraggeber eine Quellensteuer (französisch: impôt à la source) an den jeweiligen Kanton abzuführen. Die beauftragten Musiker können hierüber eine Bescheinigung beim Kanton anfordern und diese in Deutschland steuerlich geltend machen.
Die Spielregeln sind denkbar einfach, wenn es gelingt, nicht „deutsch“ zu denken. Man kalkuliert (hier exemplarisch ohne Hotelunterbringung) wie folgt: Vom geforderten Gesamthonorar werden meist 20% Gewinnungskosten (Spesen) abgezogen. Vom Ergebnis (Differenz) werden die Quellensteuern herausgerechnet. Die Quellensteuern werden dann vom Gesamthonorar subtrahiert.
Beispiel: Abrechnung Auftraggeber
Ich als Schweizer beauftrage eine Band aus Deutschland.
Das geforderte Honorar der Künstler beträgt brutto umgerechnet CHF 10.000.
Ich addiere meine Unterbringungskosten für die Musiker von beispielsweise CHF 1.000:
CHF 10.000 Gage der Künstler
+ CHF 01.000 Hotel
= CHF 11.000 Gesamtkosten
Von dieser Summe ziehe ich 20% Gewinnungskosten ab:
CHF 11.000 Gesamtkosten abzgl. 20% Gewinnungskosten (CHF 2.200)
– CHF 02.200 Gewinnungskosten
= CHF 08.800
Hiervon ist die Quellensteuer abzuziehen. Je nach Kanton variieren die Prozentsätze für die Quellensteuer; im Beispiel sind es 20%:
CHF 08.800 abzgl. 20% Quellensteuer (CHF 1.760)
Diese CHF 1.760 Quellensteuer muss ich meiner deutschen Band abziehen:
CHF 10.000 Gage
– CHF 01.760 Quellensteuer
= CHF 08.240 Nettohonorar auszahlen
Bei meinem Kanton melde ich mich nach meiner Veranstaltung schriftlich mit dem entsprechenden Formular (oder ich habe Glück und in meinem Kanton geht es bereits online). Mein Kanton wird mir dann eine Bezugsprovision von (beispielsweise) 3% erlassen.
Beispiel: Abrechnung Musiker (Künstler)
Meine Band aus Deutschland wird von einem Schweizer gebucht.
Ich will nach Abzug der Quellensteuer netto ein Honorar von umgerechnet CHF 10.000 erhalten.
Ich addiere meine Unterbringungskosten (beim Veranstalter vorher erfragen) für die Musiker von beispielsweise CHF 1.000:
CHF 10.000 Gage der Künstler
+ CHF 01.000 Hotel
= CHF 11.000 Gesamtkosten
Von dieser Summe ziehe ich 20% Gewinnungskosten ab:
CHF 11.000 Gesamtkosten abzgl. 20% Gewinnungskosten (CHF 2.200)
– CHF 02.200 Gewinnungskosten
= CHF 08.800
Hiervon ist die Quellensteuer abzuziehen. Je nach Kanton variieren die Prozentsätze für die Quellensteuer; im Beispiel sind es 20%:
CHF 08.800 abzgl. 20% Quellensteuer (CHF 1.760)
Diese CHF 1.760 Quellensteuer muss ich zu meinem Honorar addieren:
CHF 10.000 Gage
+ CHF 01.760 Quellensteuer
= CHF 11.760 Bruttohonorar fordern
Beim Kanton des Auftrittsortes fordere ich eine schriftliche Bestätigung an, dass mein Auftraggeber die Quellensteuer abgeführt hat, und nehme diese zu meinen Belegen für mein Finanzamt.
